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Text für Schlichtungsstelle
Gepostet von Immo W. Fietz am 25 January 2016 06:49 AM
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Neues Verbraucherrecht 2016: Online-Händler müssen gut sichtbar einen Link auf Ihrer Webseite zu den Schlichtungsstellen anbringen: "In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein." Linkziel: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Link muss gut sichtbar angebracht werden und zusätzlich die Email-Adresse des Händlers genannt werden. Wir empfehlen dies z. B. als Zusatz auf die Seite der Widerrufsbelehrung, des Impressums oder der Liefer- und Versandbedingungen zu setzen. Der Text kann lauten: Schlichtungsstelle Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.
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